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Klagen abgewiesen - Kraftwerk darf Müll verbrennen PDF Drucken E-Mail

Klagen abgewiesen

Porta Westfalica/Münster (dh). Im Veltheimer Steinkohlekraftwerk darf auch Müll verbrannt werden. Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hat gestern sämtliche Klagen der Müllverbrennungsgegner abgewiesen. Das teilte ein Gerichtssprecher gestern auf MT-Anfrage mit.

Geklagt hatten neben drei Privatpersonen auch die Stadt Porta Westfalica und die Stadtwerke GmbH. Beklagte war die Bezirksregierung Detmold, welche die Genehmigung zur Müllverbrennung erteilt hatte. Die von den Klägern verlangte förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung sei nicht erforderlich, so das OVG in der Urteilsbegründung, weil „die Änderungsgenehmigung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen für die Umwelt zur Folge habe“. Deshalb sei auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig.

Das OVG hat die Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung können die Kläger allerdings Beschwerde einlegen, über die dann das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müsste.

copyright: Mindener Tageblatt 4.12.2008

 
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